freier Kitaplatz 01.10.2022

   

Kitaanmeldung und Kitagutscheinverfahren

                             siehe  http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/jugend/fachdienst5.html

 

 

 

 

Information für Eltern zum Kitagutschein

 

 

 

Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst werden soll, benötigen Sie

 

einen Kita-Gutschein.

 

Die Gutscheine werden nach festgelegten Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern oder andere Gründe) vergeben.

 

Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können

 

(z.B. Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden täglich).

 

Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie

 

selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.

 

Sie können mit dem Gutschein selbst eine Kita auswählen, und - wenn dort ein Platz frei ist -

 

einen Betreuungsvertrag schließen.


 

Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?

 

 

Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben - auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Kita besuchen soll.

 

Dem Antrag müssen auch Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Höhe Ihres Familieneinkommens hervorgeht.

 

Die Anmeldung soll frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn des Kitabesuchs erfolgen.

 

 

 

Kita kleine Mimmi  |  mail@kita-kleine-mimmi.de