Kitaanmeldung und Kitagutscheinverfahren
siehe http://www.berlin.de/ba-pankow/verwaltung/jugend/fachdienst5.html
Information für Eltern zum Kitagutschein
Wenn die Kita-Betreuung Ihres Kindes vom Land Berlin bezuschusst werden soll, benötigen Sie
einen Kita-Gutschein.
Die Gutscheine werden nach festgelegten Kriterien (Berufstätigkeit der Eltern oder andere Gründe) vergeben.
Auf dem Gutschein wird angegeben, welche Leistung Sie für Ihr Kind beanspruchen können
(z.B. Teilzeitförderung bis zu 7 Stunden täglich).
Gleichzeitig erhalten Sie einen Kostenbescheid, der festlegt, welchen finanziellen Beitrag Sie
selbst zu den Betreuungskosten leisten müssen.
Sie können mit dem Gutschein selbst eine Kita auswählen, und - wenn dort ein Platz frei ist -
einen Betreuungsvertrag schließen.
Wo werden die Kita-Gutscheine ausgestellt?
Den Kita-Gutschein für Ihr Kind müssen Sie schriftlich beim Jugendamt des Bezirkes beantragen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben - auch wenn das Kind in einem anderen Bezirk die Kita besuchen soll.
Dem Antrag müssen auch Unterlagen beigefügt werden, aus denen die Höhe Ihres Familieneinkommens hervorgeht.
Die Anmeldung soll frühestens 9 Monate und spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Beginn des Kitabesuchs erfolgen.